Für Brightmelt PS 1229, einem Haftklebstoff zur Herstellung von Selbstklebeetiketten, liegt nun eine lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeitserklärung gemäß EU Rahmen-Verordnung Nr. 1935/2004 vor. Der Klebstoff wurde von einem akkreditierten Analyselabor in Deutschland entsprechend freigeprüft.