Verkaufskonditionen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Die Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer ist (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
  2. Die Verkaufsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: Ware), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft. Die Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir jeweils wieder auf diese hinweisen müssen.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir deren Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, dann wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  4. In Einzelfällen mit dem Käufer getroffene Vereinbarungen, auch Nebenabreden, Ergänzungen, jegliche Änderungen, haben immer Vorrang vor unseren AGB. Der Inhalt abweichender Vereinbarungen muss schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.
  2. Ist die Bestellung eines Kunden als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann MELTAVIS dieses Angebot binnen zwei Wochen seit Zugang annehmen. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
  3. Die Angebotsannahme Seites MELTAVIS erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware.
  4. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise „ab Werk“ einschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  5. Der Kaufpreis ist innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

§ 3 Liefertermine und Lieferung

  1. Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Liefertermin unverbindlich.
  2. Einwegpaletten aus Holz oder Kunststoff werden nicht zurückgenommen.
  3. Teillieferungen sind ohne zusätzliche Vereinbarungen zulässig.
  4. Sofern ein Liefertermin aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Ware), wird der Käufer hierüber sofort informiert und ein neuer Liefertermin mitgeteilt. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, wenn wir ein übereinstimmendes Deckungsgeschäft geschlossen haben. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung sind ausgeschlossen.

§ 4 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen Verkaufsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ferner für Schäden aus der der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordentliche Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner überhaupt vertraut). In diesem Fall ist die Haftung von MELTAVIS auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder etwa eine Garantie für die Beschaffenheit der der Ware übernommen haben und die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Anlieferung.

§ 5 Anwendungstechnische Hinweise

  1. Produktbeschreibungen und Technische Datenblätter beruhen auf bestem Wissen und praktischen Erfahrungen. Auf Grund der technischen Vielfalt der möglichen Endanwendungen obliegt es stets dem Käufer sich von der Eignung zu überzeugen.
  2. Auch bei einer anwendungstechnischen Unterstützung des Käufers trägt dieser das Risiko für das gelingen des Werks.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Kaufverträgen sowie der laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Waren vor.
  2. Waren die unter Eigentumsvorbehalt stehen dürfen bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. 
  3. Der Käufer ist befugt die unter dem Eigentumsvorbehalt befindlichen Waren weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. In diesen Fällen erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch die Verarbeitung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten und Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes erwerben.
  4. Aus einem Weiterverkauf der Ware oder Enderzeugnisses entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt an MELTAVIS in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherung an uns ab. MELTAVIS nimmt diese Abtretung an.

§ 7 Gerichtsstand

  1. Der Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Schopfheim.
  2. Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz der Gerichtsstand. MELTAVIS ist berechtigt den Käufer auch am Erfüllungsort der Lieferungsverpflichtung oder an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

November 2019