Verkaufskonditionen

Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der MELTAVIS GmbH, 79650 Schopfheim
  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der MELTAVIS GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

  2. Angebot, Vertragsschluss, Preise, Zahlung

    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande. Alle Preise verstehen sich ab Werk (EXW), zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, weitere Lieferungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.

  3. Lieferung

    Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen infolge nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, sofern ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  4. Gefahrübergang, Prüfung, Reklamation

    Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Käufer über. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Reklamationen werden nur bearbeitet, wenn mindestens Chargennummer, beanstandete Menge, Rückstellmuster sowie Angaben zur Verarbeitung und zum Substrat vorgelegt werden.

  5. Anwendungstechnische Hinweise

    Produktbeschreibungen, technische Datenblätter und anwendungstechnische Empfehlungen beruhen auf Erfahrungswerten und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder einer konkreten Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck dar. Die Prüfung der Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck obliegt ausschließlich dem Käufer. Auch bei anwendungstechnischer Unterstützung durch den Verkäufer trägt der Käufer das alleinige Risiko für Verarbeitung, Kombination mit Substraten, Maschinenparameter sowie für das Gelingen des Endprodukts. Geschuldet ist ausschließlich die Lieferung der Ware, nicht ein bestimmter Anwendungserfolg oder Verbund.

  6. Mängelhaftung und Haftung

    Mängelansprüche beschränken sich auf Sachmängel und verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine Haftung für Produktionsausfälle, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  7. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

  8. Gerichtsstand, Recht

    Erfüllungsort ist Schopfheim. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Januar 2026